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Recht und Fairness

Erklärung zur Barrierefreiheit

Luminant Mind e.U. bemüht sich, die Plattform Lumeya (https://web.lumeya.ai) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung orientiert sich an den Informationspflichten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) und der Richtlinie (EU) 2019/882. Lumeya ist als Kleinstunternehmen derzeit von den Pflichten des BaFG für Dienstleistungen ausgenommen; wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig.

Beschreibung der Dienstleistung

Lumeya ist ein Online-Dienst, mit dem Betriebe im Gespräch mit einem Assistenten eine Website erstellen, veröffentlichen und in ihrem Konto pflegen (Texte, Bilder, Anfragen aus dem Kontaktformular, Abonnement).

Stand der Vereinbarkeit

Die Plattform ist mit den Anforderungen der EN 301 549 (Abschnitt 9, entsprechend WCAG 2.1 Stufe AA) teilweise vereinbar. Wir bezeichnen Lumeya deshalb als barrierearm, nicht als barrierefrei.

Was wir bereits umsetzen:

  • Ein Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang; die Sprache der Seiten ist im HTML ausgezeichnet.
  • Beschriftete Formularfelder und Fehlermeldungen in Textform auf den meisten Seiten.
  • Alternativtexte für Bilder; rein dekorative Bilder sind als solche markiert.
  • Keine blinkenden Inhalte; Bewegungen werden reduziert, wenn das im Betriebssystem eingestellt ist.
  • Die von Lumeya gebauten Kundenseiten prüfen wir automatisch auf Kontraste, Überschriftenstruktur, Landmarken und Alternativtexte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Eine automatische Prüfung (axe-core) und eine Durchsicht des Codes im September 2026 haben diese Einschränkungen gezeigt. Diese Punkte beheben wir laufend; die Liste halten wir aktuell:

  • Website-Editor: Texte in der Vorschau lassen sich derzeit nur mit der Maus bearbeiten, nicht mit der Tastatur; einzelne Bedienelemente haben keine Bezeichnung für Screenreader.
  • Chat „Frag Lumeya“: Beim Öffnen landet der Fokus nicht im Eingabefeld, die Escape-Taste schließt das Fenster nicht, und auf dem Handy kann die Tastatur hinter das Fenster springen. Screenreader lesen teils den ganzen Verlauf statt nur der neuen Antwort vor.
  • Gespräch zum Start: Eigene Nachrichten werden teils doppelt angesagt; die Übersicht „Dein Briefing“ hält den Fokus nicht.
  • Kontraste: Einige Hinweise (grün auf hellgrün) und Ränder von Eingabefeldern erreichen die geforderten Kontrastwerte nicht.
  • Kleine Bildschirme und Vergrößerung: Auf sehr schmalen Bildschirmen (320 Pixel) scrollen einzelne Seiten (Angebot, Website-Übersicht) waagerecht, und lange Wörter in großen Überschriften werden abgeschnitten.
  • Fokusführung: Nach einzelnen Schritten (Einführung, Kündigung, Widerruf, Rechtstexte in der Übersicht) springt der Fokus nicht an die neue Stelle.
  • Eine vollständige Prüfung mit Screenreadern und Sprachsteuerung ist eingeplant.

Wenn du auf eine Barriere stößt, helfen wir dir persönlich per E-Mail weiter, und du kannst alle Schritte auch mit unserer Hilfe erledigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung mit automatischer Prüfung (axe-core, 26 App-Seiten und 489 Kundenseiten-Varianten) erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind dir Barrieren aufgefallen oder brauchst du Inhalte in anderer Form? Schreib uns an office@luminantmind.com. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen.

Durchsetzungsverfahren

Zuständige Marktüberwachungsbehörde für digitale Barrierefreiheit in Österreich ist das Sozialministeriumservice: Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit. Verbraucher können sich dort beschweren, wenn eine Dienstleistung nicht barrierefrei ist.

Stand: 26. September 2026