Welche Pflichtangaben braucht meine Website?
Ein kurzer Überblick für Friseur-, Kosmetik- und andere lokale Betriebe.
Kurzantwort
Für Geschäftswebsites gelten nach § 5 DDG Anbieterinformationspflichten; insbesondere müssen erforderliche Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Welche Angaben im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Rechtsform und Tätigkeit ab.
Das kannst du jetzt prüfen
- Verlinke das Impressum dauerhaft und gut auffindbar.
- Prüfe Name, Anschrift, E-Mail und Rechtsform gegen deine aktuellen Unternehmensdaten.
- Ergänze besondere Berufs-, Register- oder Umsatzsteuerangaben nur, wenn sie auf dich zutreffen.
Prüfhinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Lass dein Impressum vor der Veröffentlichung fachlich prüfen.
Quellen und Stand
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten · Stand 28.09.2026 · Evidenzgrad A
- Redaktioneller Hinweis (Lumeya) · Stand 28.09.2026 · Evidenzgrad C