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Lumeya-Ratgeber

Muss mein Impressum von der Startseite erreichbar sein?

Der Gesetzestext schreibt kein bestimmtes Menüwort für den Link vor.

Kurzantwort

Nach § 5 DDG müssen die einschlägigen Anbieterinformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Gesetzestext legt in dieser Vorschrift kein bestimmtes Menüwort und keinen konkreten Ort im Seitenlayout fest. Die Umsetzung im Einzelfall solltest du fachlich prüfen lassen.

Das kannst du jetzt prüfen

  • Verlinke das Impressum von jeder öffentlichen Seite aus.
  • Teste den Link auf Mobilgeräten und mit Tastatur.
  • Halte die Angaben vollständig und aktuell.

Prüfhinweis: Das ist eine Orientierung zu § 5 DDG und keine Rechtsberatung. Eine konkrete Platzierung solltest du fachlich prüfen lassen.

Quellen und Stand