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Lumeya-Ratgeber

Braucht meine Website ein Cookie-Banner?

Nicht jede Website braucht automatisch ein Banner – entscheidend ist, was technisch passiert.

Kurzantwort

Eine wirksame Einwilligung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder bereits gespeicherte Informationen abgerufen werden. § 25 Abs. 2 TDDDG nennt Ausnahmen für die reine Nachrichtenübertragung und für unbedingt erforderliche Dienste. Ob das auf einen konkreten Dienst zutrifft, muss einzeln geprüft werden.

Das kannst du jetzt prüfen

  • Liste Cookies, Local Storage, eingebettete Dienste und externe Schrift- oder Analyseanfragen auf.
  • Lade nicht notwendige Dienste erst nach einer wirksamen Einwilligung.
  • Eine rein technische Prüfung ersetzt keine Datenschutzprüfung.

Prüfhinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Dienst unbedingt erforderlich ist, sollte fachlich geprüft werden.

Quellen und Stand