Braucht meine Website ein Cookie-Banner?
Nicht jede Website braucht automatisch ein Banner – entscheidend ist, was technisch passiert.
Kurzantwort
Eine wirksame Einwilligung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder bereits gespeicherte Informationen abgerufen werden. § 25 Abs. 2 TDDDG nennt Ausnahmen für die reine Nachrichtenübertragung und für unbedingt erforderliche Dienste. Ob das auf einen konkreten Dienst zutrifft, muss einzeln geprüft werden.
Das kannst du jetzt prüfen
- Liste Cookies, Local Storage, eingebettete Dienste und externe Schrift- oder Analyseanfragen auf.
- Lade nicht notwendige Dienste erst nach einer wirksamen Einwilligung.
- Eine rein technische Prüfung ersetzt keine Datenschutzprüfung.
Prüfhinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Ob dein konkreter Dienst unbedingt erforderlich ist, sollte fachlich geprüft werden.
Quellen und Stand
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen · Stand 28.09.2026 · Evidenzgrad A
- Redaktioneller Hinweis (Lumeya) · Stand 28.09.2026 · Evidenzgrad C